Visum

Ausführliche Informationen der aktuellen Einreisebestimmungen und ggf. notwendiger Visa finden Sie beim Auswärtigen Amt:
Visa für die Einreise nach Deutschland (Auswärtiges Amt)

Bitte informieren Sie sich ggf. mindestens 12 Wochen vor der Reise über die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen bei der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ihrem Heimatland:
Adressen der deutschen Auslandsvertretungen

Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland bei Einreise als Tourist (ohne Visum) oder mit einem Schengen-Visum grundsätzlich nicht möglich ist. Wenn Sie einen längeren Aufenthalt planen, müssen Sie ein Deutschland-Visum beantragen. (Nur für wenige Länder – Andorra, Australien, Honduras, Island, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Liechtenstein, Monaco, Neuseeland, Norwegen, San Marino, der Schweiz und der USA – gelten einfachere Vorschriften.) Wenn Sie nach dem Sprachkurs in Deutschland studieren möchten, sollten Sie dies auch in Ihren Visumsantrag schreiben.

Für den Visumsantrag benötigen Sie unter anderem:
• die endgültige Bestätigung der Germania Akademie Hamburg, dass Ihr Kurs voll bezahlt ist (diese Bestätigung entspricht der „Einladung“, die von der Botschaft verlangt wird)
• eine Bestätigung einer in Deutschland gültigen Kranken- und Unfallversicherung.

Krankenversicherung

Gewährt Ihre Krankenversicherung Ihnen für den Aufenthalt in Deutschland ausreichenden Versicherungsschutz? (Beispiel: blaue Versicherungskarte für EU-Staaten.)
Wenn Ihre Krankenversicherung nicht in Deutschland gültig ist, raten wir Ihnen zum Abschluss einer Krankenversicherung für die Zeit Ihres Kursaufenthalts bei Germania Akademie Hamburg.

Aufgrund unserer positiven Erfahrung empfehlen wir Ihnen den langjährigen Versicherungspartner der Germania Akademie Hamburg: Klemmer International Versicherungsmakler GmbH.